Trotz eines unserer Meinung nach zu kurzgreifenden Forderungsbündel sehen wir dies als erste Aktion des Bezirks sich den künftigen Problemen zu stellen.
Die Gefahr die Entwicklungen, wie bisher, zu verschlafen besteht leider weiterhin, da die Schaffung aller notwendigen Erfordernisse für eine Stadtentwicklung dieses Ausmaßes ignoriert werden.
Keine Diskussion ist zum Beispiel die Infrastrukturfrage ,
von der Flächensicherung für Schulen als auch Freiräumen für die Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohnern die ein zukunftsfähiger Stadtteil benötigt.
Die Expertise der Experten vor Ort ( der Anrainer) wird weiterhin nicht aktiv gesucht.
Ein übles Versäumins wie wir meinen!
In diesem Sinne ist noch viel zu tun.
Hier die wichtigsten Punkte der Stellungnahme:
zum Planentwurf 8120
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Mitglieder der Bezirksvertretung des 23. Bezirkes
zum sozialen Wohnbau in Wien und damit auch zur Entwicklung weiterer hochwertiger und
gleichzeitig auch leistbarer Wohnungen in Liesing bekennen.
Dem Planentwurf 8120 wird daher unter der Bedingung zugestimmt, dass folgende Abänderungen
vorgenommen werden:
1,. Das im Punkt 6 des Antragsentwurfes vorgeschlagene Stellplatzregulativ gem. § 48 Abs'2
des Wiener Garagengesetztes ist nicht anzuwenden sondern es ist jedenfalls die sich
It. § 50 dieses Gesetztes ergebende Anzahl von Pflichtstellplätzen zu errichten.
Ebenso ist sicherzustellen, dass im Planungsgebiet auch eine ausreichende Zahl von
Besucherparkplätzen zur Verfügung gestellt wird, da der bereits jetzt sehr stark
ausgelasteten Parkraum im öffentlichen Gut dafür keine weiteren Kapazitäten bietet.
2. ln den Struktureinheiten A und F wird die Errichtung von Hochhäusern mit einer
Gebäudehöhe von 60m vorgeschlagen. lm Erläuterungsbericht wird dies mit der Meinung
begründet, dass die Schaffung von ,,zwei für das Stadtbild wichtigen Merk- und
positionspunkten, die wesentlich zur Akzentuierung der Stadtsilhouette beitragen und
so den Stadtraum auch in der Vertikalen determinieren", wichtig wäre'
Die Mitglieder der Bezirksvertretung des 23. Bezirkes teilen diese Ansicht nicht sondern
sehen vielmehr die Notwendigkeit, dass sich die Bauhöhen im Plangebiet grundsätzlich
an der Höhenentwicklung der bestehenden Wohnhausanlage Putzendoplergasse zu
orientieren haben. Die Errichtung von Hochhäusern gem. § 7f der Bauordnung für Wien im
Plangebiet wird daher abgelehnt.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung des 23. Bezirkes ersuchen die zuständigen Stellen der
Stadt Wien sicherzustellen, dass bis zum Bezug der neuen Wohnungen im Plangebiet auch
folgende, vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan unabhängige, ergänzende Maßnahmen
umgesetzt werden:
1. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der U6 ist die Station Erlaaer Straße mit einem
zweiten Zugang auf der Nordseite zu ergänzen.
2. Wo noch nicht vorhanden, ist der Lärmschutz an der Trasse der U6 entlang des
Plangebietes nachzurüsten.
3. Die am Südrand des Plangebietes verlaufende, derzeit nicht vorhandene Straßenanbindung
an die Altmannsdorfer Straße und der damit auch notwendige Umbau des Kreuzungsplateaus
Altmannsdorfer Straße / In der Wiesen / Nebenfahrbahn sind als notwendige
Teile der Stadterweiterung aus zentralen Budgetmitteln zu finanzieren. Gleiches gilt
für allfällige bauliche und / oder verkehrstechnische Maßnahmen bei der nördlichen
Anbindung des Plangebietes im Verlauf Rößlergasse / Erilaweg / Erlaaer Schleife und dem
Kreuzungsplateau Anton-Ba u mgartner-Straße / Wohnparkstraße.