Stellungnahme Bezirk

 

Der Bezirk Liesing brachte eine Stellungnahme zum Flächenwidmunsgplanentwurf ein.

Manche Forderungen wurden sehr konkret formuliert (bezogen auf Anliegen der Anrainervertretung Kugelmanngasse - kursiv dargestellt), die Anliegen der Initiative "Sonniges Wohnen", die über 60 % der Anrainer vertritt, wurden von der Bezirksvertretung hingegen nur sehr vage und unverbindlich behandelt.

Die Abstimmungsergebnisse im Bezirksbauauschuss sind im Anschluss an die Stellungnahme angeführt.

 

Stellungnahme zum Planentwurf 8045

  • Die Forchheimergasse soll zwischen der Carlbergergasse und der Kugelmanngasse widmungstechnisch als fußläufige Verbindung abgesichert werden.
     
  • Der vorgeschlagene Querschnitt der Kugelmanngasse soll von 10,00 auf 12,00 m aufgeweitet werden, um alle Möglichkeiten einer zukünftigen Verkehrsorganisation inklusive einer Parkspur zu ermöglichen.
     
  • Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob für die Situierung und Errichtung eines Nahversorgers in der Erdgeschoßzone der künftigen Bebauung widmungstechnische Vorsorge (notwendige Trakttiefe, Anlieferung, etc.) getroffen werden kann.
     
  • Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob im Bereich der Gärtnerei der als § 53 der BO Verkehrsfläche ausgewiesene Freiraum (Flächen südlich der Ordnungsnummer Erlaaer Straße 58) im Sinne einer Vergrößerung des geplanten öffentlichen Freiraums ausgeweitet werden kann.
     
  • Die zuständigen Stellen mögen sicherstellen, dass die Planung und Ausgestaltung der als § 53 der BO Verkehrsflächen rechtlich ausgewiesenen Flächen und im städtebaulichen Konzept als öffentlich zugänglich vorgesehenen Grünräume in enger Abstimmung zwischen den privaten Eigentümern bzw. Projektentwicklern sowie den relevanten Dienststellen des Magistrats und dem Bezirk erfolgt. Es liegt in hohem Interesse des Bezirks sowie den zukünftigen BewohnerInnen und den AnrainerInnen, dass diese Flächen als hochqualitative, öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume entwickelt werden.
     
  • Bei jenem Gebäude, auf dem ein Schwimmbad vorgesehen ist (BB4) soll die maximale Gebäudehöhe auf 19,50 m festgelegt werden. Damit ist auch widmungstechnisch sichergestellt, dass dem Ergebnis des stattgefunden kooperativen Planungsverfahrens (E + 5 + Schwimmbad) Rechnung getragen wird. Ebenso ist auf diesem Baukörper die BB1 Bestimmung festzulegen.

 

Ergänzende Stellungnahme zum Planentwurf 8045:

  • Die Reduktion der Stellplatzverpflichtung in der Höhe von 80 v.H. nach dem Wiener Garagengesetz wird abgelehnt. Die Unterschreitung der Pflichtstellplätze lt. Wiener Garagengesetz würde zu einem unzumutbaren Druck auf den bestehenden Parkraum im öffentlichen Gut führen.

 

Die Stellungnahme zum Planentwurf  8045 wurde im Bauauschuss wie folgt abgestimmt:

SP + Grüne dafür, VP + FP dagegen

Die ergänzende Stellungnahme wurde von VP + FP + Grüne gegen SP abgelehnt.

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