Zur PETITION:
Flächenwidmung "in der Wiesen SÜD": 8045
Unterstützen Sie unsere Initiative mit Unterschriften aus Ihrem Freundeskreis:
PETITIONSFORMULAR.pdf (151,5 kB)
Unterschreiben und bitte an uns schicken
bzw.
ins Postkasterl: Carlbergergasse 109/34 werfen.
Ein neues Wiener Petitionsrecht auf Landtags- und Gemeinderatsebene im Landtag beschlossen.
Petitionsberechtigt sind alle hauptgemeldeten Wienerinnen und Wiener, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ihre Unterschrift bewirkt:
Ab 500 Unterschriften besteht ein Rechtsanspruch, dass sich VertreterInnen aller Fraktionen mit dem Petitionsthema befassen
eine verpflichtende Behandlung der unten angeführten Punkte durch den des Gemeinderats.
Jede Petition ist nach ihrer Behandlung im Petitionsausschuss schriftlich (durch das für Petitionen zuständige Stadtregierungsmitglied) zu beantworten.
Eine Überarbeitung des FLÄCHENWIDMUNGSPLANENTWURFS IN DIESER FORM !
Wir fordern die Überarbeitung des Entwurfes unter Einbeziehung der Anrainer und folgender Punkte:
- Bauklasse III als höchste Bauklasse und Anpassung der Ränder an ihr Gegenüber mit Höhenbeschränkungen ohne Tricks (Bezugshöhe Straßenniveau, keine Überhöhung durch volumenhafte Aufbauten)
- glaubwürdiges, zeitgemäßes Mobilitätskonzept (mit Parkplatzlösung, attraktive Busanbindung, die U-Bahn ist zu weit weg von vielen der neu geplanten Gebäude!)
- gewidmete und daher gesicherte Park- und Erholungsflächen, Drittellösung wie bei den Friedhofsgründen Atzgersdorf ( 1/3 bebaut, 1/3 privates Grün, 1/3 öffentliches Grün)
- Sicherstellung einer Nahversorgung (Lebensmittelgeschäfte)
- Sicherstellung sozialer Infrastruktur (z. B. Schulen! - bereits heute werden Kinder in Containern unterrichtet!)
- Mitspracherecht bei der Wohnumfeldgestaltung (z.B. beim Wettbewerb zu den Gebäuden.)
- Mit uns abgestimmte Maßnahmen gegen Beschattung und Einsehbarkeit unserer Wohnungen
- Effektive Maßnahmen zum Windschutz (Gebäude verstärken die Düsenwirkung daher: Bäume und Sträucher!)
- Sicherung des Anrainerschutzes während der Baumaßnahmen
Vier Fragen die sich in diesem Zusammenhang aufwerfen:
- Welche Maßnahmen zur Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur wurden getroffen, um die von der Infrastrukturkommission festgelegte Obergrenze von 580 Wohneinheiten auf über 900 erhöhen zu können?
- Durch welche Maßnahmen werden Sie nachhaltig und rechtlich haltbar verhindern, dass die §53 Verkehrsfläche nicht langfristig auch als solche ausgeführt wird?
- Wann findet der im “kooperativen Verfahren” für 2013 angekündigte Bauträgerwettbewerb auf Parzellenebene statt?
- Wie werden die Forderungen des Fachgutachtens des Gestaltungsbeirates im Einzelnen konkret umgesetzt?
Bisher blieben Sie unberücksichtigt!